Wenn Ihr Unternehmen klare Gender-Richtlinien hat, müssen Sie diese bei Marketingtexten, Newslettern oder E-Mails umsetzen. Wie Sie dabei richtig gendern, erfahren Sie hier.
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Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) in der Stellenausschreibung – Pflicht oder Ermessenssache?
Schätzungen nach fühlen sich 80.000 bis 120.000 Menschen in Deutschland weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugehörig. Daher hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 hierfür das „dritte Geschlecht“ gesetzlich anerkannt. Verankert wurde dies im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG).