Allgemein

Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) in der Stellenausschreibung – Pflicht oder Ermessenssache?

Schätzungen nach fühlen sich 80.000 bis 120.000 Menschen in Deutschland weder dem weiblichen noch männlichen Geschlecht zugehörig. Daher hat das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 hierfür das „dritte Geschlecht“ gesetzlich anerkannt. Verankert wurde dies im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG).