Viele Unternehmen mit einem Corporate Blog denken gar nicht daran: Mit ihren Texten im Internet könnten sie Geld mit der VG WORT verdienen. Zwar assoziiert man die VG WORT oft mit freien Autorinnen und Autoren oder Journalismus, doch längst ist sie auch für Unternehmen relevant. Vorausgesetzt, sie treten als Rechteinhaber auf und nutzen ein Verfahren zur Zählung und Meldung der Artikel. Gerade für Firmen mit hochwertigem Content, Fach- oder Sachtexten und organischem Traffic kann ein zusätzlicher Einnahmekanal entstehen, den viele übersehen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die VG WORT ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Vergütungsansprüche von Autoren und Verlagen verwaltet.
- Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz, das gesetzliche Zahlungen für Kopien, Bibliotheken und digitale Nutzungen vorsieht.
- Nur mit einem Wahrnehmungsvertrag können Werke gemeldet und Ausschüttungen beansprucht werden.
- Texte im Internet werden über Zählpixel (METIS) erfasst und im Meldesystem T.O.M. gemeldet.
- Auch Unternehmen mit einem Corporate Blog können profitieren, wenn ihre Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und Reichweite erzielen.
- Die VG WORT schüttet jährlich aus.
- Die Beträge reichen von kleinen Summen bis hin zu mehreren Tausend Euro pro Jahr.
Was ist die VG Wort?
Die VG WORT ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft. Verwertungsgesellschaften sind Organisationen, die urheberrechtlich geschützte Werke treuhänderisch verwalten und die Vergütungsansprüche der Urheber sichern. Mit anderen Worten: Sie sorgt dafür, dass Autoren und Autorinnen sowie Verlage Geld erhalten, wenn ihre Texte genutzt oder vervielfältigt werden.
Rechtlich basiert die VG WORT auf dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses schreibt vor, dass bestimmte Nutzungen von Texten, zum Beispiel Kopien in Bibliotheken oder Privatkopien auf Druckern, vergütungspflichtig sind. Da einzelne Autorinnen und Autoren diese Zahlungen nicht selbst eintreiben könnten, können Sie einen Wahrnehmungsvertrag bei der VG WORT abschließen, die dann stellvertretend für sie handelt.
Im Gegensatz zu einem Verlag, der ein Buch produziert und vertreibt, übernimmt die VG WORT aber keine Veröffentlichungen. Sie kümmert sich ausschließlich um die Wahrnehmung der gesetzlichen Vergütungsansprüche. Dazu gehören unter anderem die Bibliothekstantieme, Abgaben auf Geräte und Speichermedien sowie Online-Nutzungen im Internet.
Ein Wahrnehmungsvertrag ist die Voraussetzung, um an diesem System teilzunehmen. Erst mit einem solchen Vertrag sind Autorinnen und Autoren registriert und haben Vergütungsansprüche. Die Meldung erfolgt über das interne Meldesystem, in dem urheberrechtlich geschützte Werke eingetragen werden.
Wie funktioniert die VG WORT?
Bevor es ums „Geld verdienen“ geht, muss klar sein, was die VG WORT leistet, wer teilnehmen darf und wie Online-Texte technisch erfasst und später vergütet werden. Erst daraus ergibt sich der konkrete Ablauf für Corporate Blogs und für Autor und Autorin.
Wer darf sich melden?
Meldungen bei der VG WORT können Autor und Autorin, Erben oder Herausgeber sowie Verlage einreichen. Unternehmen mit einem Corporate Blog gelten dabei als Verlage, wenn sie die Rechte an den veröffentlichten Texten besitzen und einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben. Jeder dieser Beteiligten meldet die Werke in eigener Verantwortung im Online-Portal T.O.M.
Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun?
Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Nur Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, können berücksichtigt werden. Schutzfähig sind Texte, die eine eigene geistige Schöpfung darstellen. Es darf sich also nicht um bloße Aufzählungen, automatisch generierte Inhalte oder triviale Texte handeln. Erst wenn ein Text oder Buch diese Schutzschwelle erreicht, entstehen die gesetzlichen Vergütungsansprüche, die die VG WORT treuhänderisch verwaltet und ausschüttet.
Wie zahlt die VG Wort Tantieme?
So läuft es im Kern:
- Zählmarke in den Artikel integrieren →
- Zugriffszahlen werden automatisiert erfasst →
- Nach Jahresende prüfen, ob der Mindestzugriff erfüllt ist →
- Beitrag in T.O.M. melden →
- Ausschüttung in der folgenden Hauptausschüttung.
Welche Texte werden von der VG WORT berücksichtigt und dürfen gemeldet werden?
Nicht jeder Text ist automatisch meldefähig. Die VG WORT legt klare Kriterien fest, damit die Ausschüttungen an urheberrechtlich geschützte Werke gehen.
- Online-Texte müssen mindestens 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen. Gedichte sind von dieser Vorgabe ausdrücklich ausgenommen und können auch mit weniger Zeichen gemeldet werden.
- Bücher – ob Belletristik, Sach- und Fachbücher oder wissenschaftliche Monographien – gehören zu den klassischen Sprachwerken der VG WORT. Gedruckte Werke können über T.O.M. oder Formular gemeldet werden. E-Books und digitale Ausgaben zählen ebenfalls, fallen jedoch in den Bereich „Texte im Internet“ und müssen dort die Anforderungen erfüllen.
- Textformate sind auf HTML, XHTML, PDF und ePub beschränkt. Reine Bilddateien, Audio- oder Videoformate sind nicht zulässig, es sei denn, der Text liegt in schriftlicher Form vor.
- Hörbücher gelten nicht als Online-Text, sondern als Sprachtonträger. Sie fallen in einen eigenen Vergütungsbereich: Hörfunk und Audiowerke. Auch diese können über einen Wahrnehmungsvertrag erfasst werden, laufen aber nicht über METIS.
Ein Text wird nur berücksichtigt, wenn er im jeweiligen Kalenderjahr online abrufbar war. Inhalte, die erst nach Ablauf des Jahres veröffentlicht wurden, sind nicht mehr rückwirkend meldefähig.
Die Meldung erfolgt ausschließlich über das Portal T.O.M.. Papierformulare sind im Online-Bereich ausgeschlossen.
Woher kommen die Ausschüttungen der VG WORT?
Die VG WORT finanziert ihre Ausschüttungen über gesetzliche Vergütungsansprüche, die im Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert sind. Dazu gehören vor allem die Abgaben auf Geräte und Speichermedien: Jedes Smartphone, jeder Drucker oder USB-Stick trägt zur sogenannten Privatkopievergütung bei.
Ein zweiter großer Bereich sind die Bibliothekstantiemen, die für das Ausleihen von Büchern und Zeitschriften in öffentlichen Bibliotheken gezahlt wird. Dazu kommen noch Einnahmen aus Pressespiegeln, Lesezirkeln und der Nutzung von Hörfunk- und Fernsehbeiträgen.
Alle Beträge fließen in den Verteilungsplan der VG WORT, den der Verwaltungsrat der VG WORT jährlich beschließt. Dort wird festgelegt, wie die Mittel zwischen den einzelnen Bereichen verteilt werden. So wird gesichert, dass die Tantieme fair an Autor und Autorin sowie an Verlage ausgezahlt wird. Die VG WORT zahlt die Ausschüttungen jährlich in zwei großen Terminen: im Juli für Bücher, Sach- und Fachtexte, im September für Online-Texte über METIS.
Woher weiß die VG WORT, dass ich Geld bekomme?
Damit ein Werk berücksichtigt werden kann, muss es eindeutig bei der VG WORT gemeldet sein. Dafür wird, sobald ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen wurde, jedem Beteiligtem eine persönliche Karteinummer zugewiesen. Sie ist der Schlüssel, über den die Werke im Internet der richtigen Nummer im System zugeordnet werden.
- Bei Online-Texten (Blogbeiträgen, Online-Zeitschriften etc.) erfolgt der Nachweis über Zählpixel. Die Marken werden im HTML-Quelltext eingebaut und messen, wie viele Leser im Kalenderjahr auf den Artikel zugreifen. Wird der Mindestzugriff erreicht, erscheint der Beitrag automatisch als meldefähig im Portal T.O.M.
- Bei Büchern und Zeitschriften läuft die Zuordnung über bibliografische Daten wie ISBN oder ISSN.
- Bei Hörfunk- und TV-Beiträgen werden Sendeprotokolle und gemeldete Sprachwerke berücksichtigt.
Alle Details sind im offiziellen Merkblatt der VG WORT dokumentiert. So wird sichergestellt, dass jede Meldung zweifelsfrei einem Werk und damit dem berechtigten Urheber oder Verlag gegenüber der VG WORT zugeordnet wird. Erst wenn ein Werk korrekt gemeldet wurde, kann es in die Ausschüttung einfließen.
Wann wird ausgeschüttet und wie hoch sind die Beträge?
Die VG WORT zahlt einmal jährlich in zwei großen Ausschüttungen. Die erste erfolgt im Juli für Bücher, wissenschaftliche Publikationen und Fach- und Sachtexte. Die Zweite ist im September für Online-Texte, die über das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (METIS) erfasst wurden.
Die Höhe der Ausschüttungen richtet sich nach dem Verteilungsplan der VG WORT, den der Verwaltungsrat jedes Jahr neu beschließt. Für das Nutzungsjahr 2023 erhielten Autorinnen und Autoren sowie Verlage pro regulär gemeldeten Online-Text 33,34 Euro. Für 2024 liegt der Betrag bei 25,05 Euro pro Text. Bei Büchern, Fach- und Sachtexten sowie Bibliothekstantiemen sind die Summen deutlich höher und können mehrere Hundert Euro pro Werk erreichen.
Alle Ausschüttungen sind Einnahmen, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Da es sich dabei um Zahlungen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen handelt, sind sie aber in der Regel umsatzsteuerfrei.
METIS-Reform 2025: Änderungen in der Vergütung durch die Verwertungsgesellschaft VG Wort
Die Verwertungsgesellschaft VG WORT hat am 24. Mai 2025 eine Reform des Verteilungsplans beschlossen, die den METIS-Bereich grundlegend neu ordnet.
Kernidee: Das Online-Budget wird künftig zweigeteilt. Die Zugriffsauszahlung bleibt das Hauptinstrument, ergänzt um eine Verbreitungsauszahlung als Nachfolgerin der bisherigen Sonderausschüttung. Die Änderungen gelten erstmals für das Nutzungsjahr 2026 und wirken damit ab der Hauptausschüttung 2027.
Was ändert sich konkret?
Die Reform legt fest, dass bis zu 20 % des METIS-Budgets in die Verbreitungsauszahlung fließen; der überwiegende Anteil (≈ 80 %) geht in die Zugriffsauszahlung. Damit priorisiert die VG WORT weiterhin messbare Nutzung (Zählpixel), schafft aber eine klar definierte, budgetierte Schiene für Texte ohne Zählmarken. Hintergrund: Die Kopierwahrscheinlichkeit lässt sich bei fehlender Messung nur pauschal schätzen und deshalb ist dieser Anteil begrenzt.
Zugriffsauszahlung (≈ 80 %)
Die Zugriffsauszahlung bleibt das Standardverfahren: Zählmarken im jeweiligen Artikel erfassen die Nutzung innerhalb des Kalenderjahres. Bei Erreichen des Mindestzugriffs erfolgt die Vergütung im Folgejahr. Dieses Modell bildet die tatsächliche Nutzung ab und bleibt deshalb der zentrale Verteilweg im METIS-System (Details, Fristen und Quoten veröffentlicht die VG WORT jedes Jahr gesondert.).
Verbreitungsauszahlung (max. 20 %)
Die Verbreitungsauszahlung ersetzt die Sonderausschüttung. Sie ist für Fälle gedacht, in denen keine Zählmarken gesetzt werden (oder werden können). Die Vergabe erfolgt pauschal und, laut Reformpapier, einmalig je Werk.
Grundlage ist eine modellierte Kopierwahrscheinlichkeit, nicht die individuell gemessene Nutzung. Damit werden Texte ohne Messung weiterhin berücksichtigt, jedoch budgetiert und nach eigenen Regeln verteilt.
Was bedeutet „kooperierende“ vs. „nicht kooperierende“ Websites?
In der bisherigen Praxis sprach man außerdem von „kooperierenden“ Websites, wenn Seitenbetreiber METIS-Zählpixel einbauten und damit an der Zugriffsauszahlung teilnahmen. „Nicht kooperierende“ Websites setzen keine Zählmarken. Hier griff bisher die Sonderausschüttung; künftig die Verbreitungsauszahlung.
Zeitplan und Umsetzung
- Beschluss: 24. Mai 2025 (Mitgliederversammlung, Verteilungsplanänderung).
- Erstmalige Anwendung: Ausschüttungen 2027 (für Nutzungsjahr 2026). Begleitende Hinweise und Webinare stellt die VG WORT fortlaufend bereit.
Was bedeutet das praktisch?
Für Autorinnen und Autoren sowie Verlage bleibt die Zugriffsauszahlung via Zählpixel der verlässlichste Weg zu einer Vergütung. Die Verbreitungsauszahlung schafft einen geordneten Ersatz für Fälle ohne Zählmarken. Nun aber gedeckelt (max. 20 % des METIS-Budgets) und mit eigenen Spielregeln. Wer planbar an Ausschüttungen teilhaben will, sollte die Artikel technisch mit Zählpixeln ausstatten und fristgerecht im T.O.M.-Portal melden. Alle Detailregeln stehen im Verteilungsplan der VG WORT und in den offiziellen Reformunterlagen.
Wie können Unternehmen mit der VG WORT Geld verdienen?
Unternehmen mit einem Corporate Blog können über die VG WORT zusätzliche Einnahmen generieren. Vorausgesetzt, sie treten als Rechteinhaber auf. Der Weg von der Registrierung bis zur Ausschüttung ist genau geregelt.
1. Wahrnehmungsvertrag abschließen
Damit ein Unternehmen teilnehmen darf, braucht es einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT. Ohne Vertrag ist keine Meldung möglich. Unternehmen gelten dabei formal als Verlage, wenn die Rechte an den Texten bei ihnen liegen. Nach Vertragsabschluss wird eine Karteinummer vergeben, die alle späteren Meldungen eindeutig zuordnet.
2. Registrierung im Portal T.O.M.
Das zentrale Tool ist das Meldesystem für Texte auf Internetseiten (T.O.M.). Hier werden alle Werke gemeldet, Zählmarken bestellt und Meldungen verwaltet. Erst nach der Registrierung im Portal können Unternehmen ihre Inhalte eintragen.
3. Zählpixel in den Blog integrieren
Damit Online-Texte vergütet werden, müssen die Zählmarken (METIS-Marken) im HTML-Code der Seite oder den Blogbeiträgen eingebaut werden. Nur so sind die Zugriffszahlen auf den Text messbar. Wird der Mindestzugriff erreicht (mindestens 1.800 Zeichen und die im Verteilungsplan festgelegte Zugriffsschwelle), erscheint der Beitrag automatisch als meldefähig in T.O.M.
4. DSGVO und Datenschutzerklärung
Wer Zählpixel der VG WORT einsetzt, übermittelt beim Seitenaufruf technische Daten an die Server der VG WORT. Dazu gehören unter anderem die IP-Adresse des Nutzers, Browserinformationen und die URL, auf der der Zählpixel eingebunden ist. Zwar erfolgt die Zählung anonymisiert, es werden keine personenbezogenen Profile erstellt, trotzdem gilt: Die Einbindung muss in der Datenschutzerklärung der Website genannt werden.
Für Unternehmen bedeutet das:
- Im Abschnitt zur Nutzung von Analyse- oder Trackingtools sollte ein eigener Hinweis auf die VG WORT Zählpixel (METIS) aufgenommen werden.
- Üblicherweise reicht ein kurzer Text, der erklärt, dass VG WORT Zählmarken eingebunden werden, um gesetzliche Vergütungsansprüche durchzusetzen, und dass die Zählung anonym erfolgt.
- Wichtig ist der Hinweis, dass keine Cookies gesetzt werden und die VG WORT keine personenbezogenen Nutzerprofile erstellt.
- Unternehmen sollten außerdem prüfen, ob der Consent Manager (Cookie-Banner) angepasst werden muss. Da es sich nicht um Marketing-Tracking handelt, sondern um eine rechtliche Pflichtnutzung zur Wahrnehmung von Urheberrechten, wird häufig berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage angegeben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
5. Texte im System melden
Die Meldung muss aktiv durch das Unternehmen erfolgen. Fristen: 1. Juni für Verlage, 1. Juli für Urheber. Nur korrekt gemeldete Texte fließen in die Ausschüttung ein. Neben Online-Texten können auch Bücher, Fach- und Sachtexte sowie wissenschaftliche Werke gemeldet werden.
6. Ausschüttung erhalten
Nach der Meldung werden die Beiträge in der Herbstausschüttung im September berücksichtigt. Für Bücher, Fach- und Sachtexte sowie Bibliothekstantiemen erfolgt die Vergütung bereits im Juli. Die Ausschüttungen richten sich nach dem jährlich beschlossenen Verteilungsplan der VG WORT.
7. Steuerliche Behandlung
Ausschüttungen sind Einnahmen, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Da es sich um Zahlungen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen handelt, gelten sie in der Regel als umsatzsteuerfrei. Damit bleibt die Abwicklung für Unternehmen vergleichsweise einfach.
Reichweite + VG WORT, eine Chance, die viele übersehen
Die VG WORT eröffnet Autor und Autorin sowie Unternehmen mit einem Corporate Blog die Möglichkeit, mit ihren Texten zusätzlich Geld zu verdienen. Doch die Praxis zeigt: Viele schöpfen dieses Potenzial nicht aus. Der Grund liegt oft nicht im Verfahren selbst, sondern im fehlenden Fundament, der Reichweite.
Denn nur Texte, die sichtbar gefunden werden und regelmäßig Leser erreichen, überschreiten die Schwellenwerte für eine Ausschüttung. Wer Inhalte veröffentlicht, die weder suchmaschinenoptimiert noch auf Googles AI Overviews abgestimmt sind, verschenkt nicht nur Sichtbarkeit, sondern auch mögliche Einnahmen aus den Ausschüttungen der VG WORT.
Hier liegt der Hebel: SEO-starker Content sorgt für Reichweite, Sichtbarkeit und Klicks. Erst dadurch entfaltet die VG WORT ihr volles Potenzial: Vom Corporate Blog bis zu Fach- und Sachtexten.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Corporate Blog Sichtbarkeit UND Ausschüttungen bringt, unterstütze ich Sie gerne.

Als Senior Texterin und Senior Copywriterin schreibe ich SEO-optimierte Texte für Unternehmen verschiedener Branchen. Außerdem biete ich extra SEO Schulungen und Texter-Schulungen an (SEO Beratung). In meiner Freizeit schreibe ich natürlich auch, bevorzugt Kinderbücher. Und wenn ich nicht am Schreibtisch sitze, genieße ich das Wandern in meiner Heimat, dem Bayerischen Wald.