Viele träumen vom eigenen Buch. Autorinnen wie Rita Falk oder Joanne K. Rowling haben es ja gezeigt: Mit der richtigen Idee und dem passenden Marketing wird ein Buch zum echten Kassenerfolg. Bei all der Euphorie schwingt aber auch immer ein bisschen Unsicherheit mit. Die Frage, ob ein Autor ein Gewerbe anmelden muss und damit Umsatzsteuer zahlen muss, ist hierbei die Wichtigste. Entscheidend dafür ist, ob Autoren als Freiberufler oder Gewerbetreibende gelten.

Der erste Schritt: Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Aber was ist jemand, der mit dem Schreiben eigener Texte Geld verdienen und vom Schreiben leben möchte? Ein Autor, klar. Aber ist ein Autor ein freier Autor, der selbstständig tätig ist oder fällt seine Arbeit unter die Kategorie Gewerbetreibender? Diese Frage ist entscheidend. Denn sie bestimmt, wie ein Finanzbeamter den selbstständigen Autor steuerlich erfasst.
Selbstständig machen als Autor – was gilt es zu beachten?
Bevor also die Tätigkeit als Autor aufgenommen wird, müssen zunächst einige Dinge beachtet werden. Zunächst einmal gilt: Nicht jede kreative Tätigkeit wird automatisch als freiberuflich eingestuft. Auch wenn sich das alle wünschen. Denn Freiberufler genießen einige steuerliche Vorteile. So müssen sie beim Gewerbeamt beispielsweise kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Auch entfällt die Meldepflicht bei der IHK. Dafür besteht aber die Chance, in der Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen und versichert zu werden.
Generell zählen zu den freien Berufen:
- Autoren
- Journalisten und/oder Schriftsteller,
deren wichtiges Alleinstellungsmerkmal eine vorwiegend kreative, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit ist. Die Einkünfte aus diesen Arbeiten fallen in Deutschland unter das Einkommensteuergesetz. Welche das genau sind, das ist im Paragraf 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes genau geregelt.
Doch jetzt wird es knifflig: Sollen die Bücher und E-Books nicht nur über einen Self-Publisher Verlag verkauft werden, sondern soll das fertige Buch zudem noch im eigenen Online-Shop erhältlich sein, dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Warum? Ganz einfach: Hinter dem eigenen Verkauf steht immer eine Gewinnerzielungsabsicht. Gleiches gilt auch, wenn neben den gedruckten Texten auch Merchandise-Artikel zu den Büchern im Online-Vertrieb des Shops erhältlich sind.
Und was, wenn das Buch im Selbstverlag erscheint? Wer ein Buch im Eigenverlag herausgeben will, bei dem wird ebenfalls die Gewerbesteuer fällig.
Wichtig: Es zählt nicht nur, was jemand macht, sondern auch, wie es gemacht wird.

Buch veröffentlichen und dann? Die Tätigkeit beim Finanzamt melden
Auch wenn es einen Unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit gibt, müssen freiberufliche Autoren sich beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen. Erst damit ist die offizielle Anerkennung als Autorin oder Autor abgeschlossen. Und dann? Ab jetzt müssen Autoren ihre Einnahmen aus dem laufenden Jahr versteuern. Es klingt vielleicht einschüchternd, aber keine Sorge, es ist einfacher als gedacht.
Die zuständige Finanzbehörde braucht lediglich ein einfaches Schreiben (formlosen Brief), mit der Beschreibung der schriftstellerischen Tätigkeit und einigen persönlichen Informationen.
Was gehört zur Anmeldung beim Finanzamt?
- Persönliche Informationen: Dazu gehören die Steuer-ID, Adresse und Kontaktdaten.
- Tätigkeitsbeschreibung vorbereiten: Das Finanzamt möchte genau wissen, was die Tätigkeit ist. Hier muss detailliert erklärt werden, ob Romane, Fachbücher oder Artikel geschrieben werden. Je genauer, desto besser.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Für die Anmeldung muss außerdem ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Dieser ist meist online über das ELSTER-Portal des Finanzamtes zugänglich. Der Fragebogen fragt nach den geschätzten Einnahmen/ Umsatz in Euro pro Jahr, die fürs Schreiben erwartet werden. Aber auch die zu erwartenden Ausgaben (Marketingausgaben), müssen genannt werden.
- Umsatzsteuer: Ebenfalls fällt bei einer Erstanmeldung die Entscheidung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird oder nicht. Was ist der Unterschied? Kleinunternehmer sind bis zu einer gewissen Einnahmengrenze im Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Diese liegt bei 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich bei nicht mehr als 50.000 Euro. In diesen Fällen ist auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer zu berechnen (bei Büchern 7 %).
- Fristen beachten: Nach der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bleibt normalerweise 1 Monat Zeit, um sich beim Finanzamt zu melden.
Exkurs: steuerliche Aspekte für Schriftsteller
Steuern – ein Thema, das viele gern meiden, doch niemand bleibt davon verschont. Aber keine Sorge, es ist weniger kompliziert, als es scheint. Alle Einnahmen aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten fallen darunter.
Im ersten Jahr als Selbstständige, zahlen Freiberufler ihre Einkommensteuer erst im darauffolgenden Jahr.
Wichtig: Um vom Schreiben leben zu können, braucht es eine Menge Durchhaltevermögen und Disziplin. Regelmäßige und zuverlässige Arbeiten sind das A und O. Wer bereits als Hobby eigene Texte verfasst hat, wird erstaunt sein, wie schwer es dennoch ist, genug Geld aus dem Verkauf von Büchern zu erzielen. Denn von den Einnahmen fallen 25 bis 30 Prozent als Einkommen an das Finanzamt ab.
Tipp: Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich aus dem Gewinn (Verkauf Tantiemen), abzüglich der Ausgaben und Freibeträge.
Freiberufler müssen ihre Steuererklärung außerdem immer elektronisch bis 31. Juli des Folgejahres einreichen. Im Fall der Fälle kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Dies ist bis Ende September möglich. Ohne eine verlängerte Abgabefrist werden meist Geldstrafen für zu spät eingereichte Steuererklärungen erhoben.
Und was ist mit der doppelten Buchführung? Selbstständige Autoren, die kein Gewerbe angemeldet haben, sind zu dieser Bilanz nicht verpflichtet. Allerdings muss eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt werden und die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ist auszufüllen. Hier kann eine Steuersoftware oder ein Steuerberater helfen. Dessen Honorar kann wiederum von der Steuer abgesetzt werden.

Steuern für Autorentätigkeit: Was kann abgesetzt werden?
Nicht nur die Kosten für einen Steuerberater können Freiberufler wieder absetzen. Sämtliche Ausgaben, die etwas mit der Tätigkeit zu tun haben, fallen darunter. Dazu gehören nicht nur der Laptop, Druckerpatronen oder das Druckerpapier. Auch sämtliches Büromaterial fällt darunter. Das können sein:
- Stifte
- Heftklammern
- Haftnotizzettel
- Blöcke
- Porto
- Einrichtung des Arbeitszimmers
- Anteilige Miete für ein separates Arbeitszimmer
- Weiterbildungskosten
- Fachbücher.
Beim Finanzamt gemeldete Autoren können sogar den Besuch auf der Buchmesse (Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung), anteilig ansetzen. Selbst Internet- und Telefongebühren, sowie ein Handy werden oft anteilig anerkannt. Selbst die Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar. Lediglich für nebenberuflich Selbstständige gibt es hier Einschränkungen.
Darf ich als Autor nebenberuflich ein Gewerbe anmelden?
Darf ich als leidenschaftlicher Autor oder Autorin neben meinem Hauptberuf ein Gewerbe anmelden? Die gute Nachricht ist: Ja, das ist möglich und auch gar nicht so unüblich. Viele Autoren starten ihre Karriere genauso – als Nebenberufler.
Wichtig dabei ist:
- Arbeitszeit: Die nebenberufliche Tätigkeit sollte zeitlich hinter deinem Hauptberuf stehen. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit des Nebenjobs nicht höher liegen darf, als die des Hauptjobs. Entscheidend ist hier das Arbeitszeitgesetz. Demnach dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Wird nun zum Haupterwerb ein Nebenjob ausgeführt, bedeutet das für einen 40 Stunden-Vollzeitjob, dass nur noch 8 Wochenstunden für die Nebenbeschäftigung frei sind. Und was ist bei Überstunden? Dann müssen diese von den Arbeitsstunden des Nebenjobs abgezogen werden – immer zugunsten des Hauptberufs.
- Einkommen: Oftmals wird auch das Einkommen als Kriterium herangezogen. Der Haupterwerb sollte die Haupteinnahmequelle bleiben.
- Informationspflicht: Abhängig vom Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber über die zusätzliche Tätigkeit informiert werden. Dieser kann, wenn der Nebenerwerb eine direkte Konkurrenz zum Hauptberuf ist, die Nebenbeschäftigung verbieten. Auch wenn dadurch Einschränkungen in der Erreichbarkeit o.ä. zu erwarten sind, also negative Folgen für den eigentlichen Beruf, darf die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt werden.
- Anmeldung beim Finanzamt: Auch als Nebenberufler muss die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden.
Wie wirkt sich die Tätigkeit auf meine Sozialversicherung aus?
Die Anmeldung eines Gewerbes kann Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben, abhängig davon, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt.
- Haupterwerb: Wer hauptberuflich als selbstständiger Autor arbeitet, ist in der Regel nicht mehr in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Das bedeutet, man muss sich um die eigene Krankenversicherung, Rentenversicherung und ggf. Arbeitslosenversicherung kümmern.
- Nebenerwerb: Wer im Nebenerwerb selbstständig ist, bleibt in der Regel in der gesetzlichen Sozialversicherung des Hauptberufes. Die nebenberufliche Tätigkeit hat keinen Einfluss auf eine bestehende Sozialversicherung, solange sie als Nebenberuf eingestuft wird.

Gleichzeitig als Autor selbstständig freiberuflich und gewerblich arbeiten – geht das?
Eine Frage, die viele Autoren beschäftigt, ist, ob man gleichzeitig als Freiberufler und Gewerbetreibender tätig sein kann. Die Antwort ist: Ja, das ist möglich, allerdings unter Beachtung einiger Punkte.
Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, dass die Trennung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit vor allem steuerrechtliche Konsequenzen hat. Freiberufler genießen bestimmte Vorteile, wie die Befreiung von der Gewerbesteuer und oft vereinfachte Buchführungspflichten. Gewerbetreibende hingegen sind zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet und müssen Gewerbesteuer entrichten.
Wenn ein Autor gleichzeitig freiberufliche und gewerbliche Aktivitäten ausübt, muss beides entsprechend beim Finanzamt angemeldet werden. Ein typisches Beispiel wäre ein Schriftsteller, der neben dem Verfassen von Büchern (freiberufliche Tätigkeit), diese auch im Eigenverlag herausgeben oder im Online-Vertrieb verkaufen möchte (gewerbliche Tätigkeit).
Hier wird das Finanzamt beide Tätigkeiten getrennt voneinander bewerten. Für die freiberufliche Arbeit als Autor wird dann keine Gewerbesteuer fällig, für die gewerblichen Einnahmen jedoch schon. Daher ist eine klare Trennung in der Buchführung enorm wichtig, um alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend zuordnen zu können.
Übrigens: Werden Bücher bei einer Lesung verkauft, gilt das nicht als gewerblicher Verkauf.
Gewerbeanmeldung bei Buchveröffentlichung durch Ghostwriting und Selfpublishing
Wer sein Buch durch einen Ghostwriter verfassen lässt und dieses dann über Selfpublishing veröffentlicht, agiert streng genommen nicht als freier Autor, sondern als Unternehmer, mit Gewinnerzielungsabsicht. Folglich ist hier ein Gewerbe eigentlich Pflicht. Jedoch wird das Werk ja mit dem eigenen Namen veröffentlicht und der Ghostwriter bleibt ungenannt. Demnach ist hier ein Auftreten als Autor nach außen hin durchaus weiterhin möglich – ohne Gewerbeanmeldung.
Wichtig: Die Urheberrechte müssen an den „Autor“ vom Ghostwriter übertragen werden. Das wird vertraglich geregelt.
Der Weg in die Selbstständigkeit als freier Autor
Das Halten des eigenen Buches in den Händen symbolisiert nicht nur den Abschluss eines kreativen Prozesses, sondern auch den Beginn einer neuen Ära im Berufsleben. Der Weg dahin ist geprägt von langjähriger Erfahrung im aktiven Schreiben, von der ersten Idee bis zum fertigen Manuskript. Der Übergang in die Selbstständigkeit, entweder gekennzeichnet durch den Gewerbeschein oder die Anerkennung der freien Tätigkeit der Finanzbehörde, erlaubt es Schriftstellern, sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig zu sein – eine strategische Entscheidung, die neue berufliche Freiheiten eröffnet.
Der nächste Meilenstein wird dann der Moment, wenn die Hälfte der Bücher verkauft ist. Das ist nicht nur ein finanzieller Erfolg, sondern auch eine Bestätigung des eigenen Talents. Es ist ein Wendepunkt, der zeigt: Für engagierte Autoren ist es durchaus möglich, mit Schreiben Geld zu verdienen. Dabei darf aber nie eine Sache vergessen werden: der Spaß am Schreiben. Dieser allein ist die treibende Kraft, die die Werke authentisch und anziehend macht. Es ist diese Leidenschaft, die Autoren motiviert, ihre Geschichten mit der Welt zu teilen und ihre Bücher zu verkaufen. Die Selbstständigkeit eröffnet die Möglichkeit, dieser Leidenschaft nachzugehen und sich gleichzeitig eine berufliche Existenz aufzubauen.

Als Senior Texterin und Senior Copywriterin schreibe ich SEO-optimierte Texte für Unternehmen verschiedener Branchen. Außerdem biete ich extra SEO Schulungen und Texter-Schulungen an (SEO Beratung). In meiner Freizeit schreibe ich natürlich auch, bevorzugt Kinderbücher. Und wenn ich nicht am Schreibtisch sitze, genieße ich das Wandern in meiner Heimat, dem Bayerischen Wald.