Sie haben ein Buch veröffentlicht und erhalten nun Tantiemen? Herzlichen Glückwunsch! Doch so erfreulich diese Einnahmen auch sind: Sie bringen einige steuerliche Pflichten mit sich. In diesem Artikel verrate ich Ihnen, wie Tantiemen versteuert werden, was bei der Steuererklärung zu beachten ist und welche Rolle das Finanzamt dabei spielt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Tantiemen aus Büchern sind steuerpflichtige Einnahmen aus selbstständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) und müssen in der Anlage S der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- Umsatzsteuer fällt grundsätzlich auch auf Tantiemen an, es sei denn, die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird angewendet.
- Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.
- Ohne Kleinunternehmerregelung sind Tantiemen umsatzsteuerpflichtig; für Buchverkäufe und E-Books gilt regelmäßig der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.
- Autorinnen und Autoren gelten steuerlich meist als Freiberufler und unterliegen nicht der Gewerbesteuer, solange keine gewerbliche Tätigkeit (z. B. eigener Verlag, umfangreicher Direktverkauf) vorliegt.
- Betriebsausgaben wie Marketing, Arbeitsmittel oder Fachliteratur können den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
- Bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht kann das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstufen; Verluste sind dann nicht steuerlich absetzbar.
Was sind Tantiemen?
Tantiemen sind eine Form der Vergütung, die Autorinnen und Autoren für ihre Werke erhalten. Sie fließen in der Regel für verkaufte Bücher, E-Books, oder auch für die Nutzung von Texten in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Tantiemen werden von Verlagen, Plattformen wie Amazon KDP oder Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort gezahlt.
Wie setzen sich Tantiemen zusammen?
Dabei wird das Autorenhonorar oft als prozentualer Anteil des Verkaufspreises gezahlt. Die Höhe der Prozentsätze kann dabei variieren:
- Self-Publishing: Wenn Sie freiberuflich als Autorin oder Autor tätig sind und Ihr Buch über Plattformen wie BoD (Books on Demand) oder epubli veröffentlicht haben, können Sie mit Tantiemen zwischen 35 % und 70 % des Verkaufspreises rechnen.
- Verlagsveröffentlichung: Bei einer klassischen Veröffentlichung über einen Verlag erhalten Sie in der Regel zwischen 5 % und 15 % des Verkaufspreises als Tantiemen ausgezahlt.
Wie hoch können Tantiemen ausfallen?
Ein Beispiel: Angenommen, Sie haben ein Buch über Amazon KDP veröffentlicht. Der Verkaufspreis beträgt 10 Euro, und Ihre Tantiemen liegen bei 70 %. Für jedes verkaufte Exemplar erhalten Sie somit 7 Euro. Wenn Sie im Jahr 1.000 Exemplare verkaufen, ergibt sich daraus ein Betrag von 7.000 Euro, den Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Denn die Einkünfte aus der schriftstellerischen Tätigkeit zählen einkommensteuerrechtlich zu den Einkünften aus einer selbstständigen Arbeit (nach § 18 EStG).
Honorar beim Finanzamt versteuern: Das müssen Autorinnen und Autoren wissen
Sobald Sie als Autor Tantiemen erhalten, gelten diese als Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit und sind steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie die Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Dafür nutzen Sie die Anlage S der Steuererklärung.
Dieses Formular ist Teil der Einkommensteuererklärung und dient zur Erfassung aller Einkünfte aus freiberuflicher oder selbstständiger Arbeit. Darin werden Ihre gesamten Einnahmen aus der schriftstellerischen Tätigkeit eingetragen. Gleichzeitig werden in dem Formular auch alle damit verbundenen Betriebsausgaben notiert – etwa Kosten für Arbeitsmaterialien, Büromiete oder Werbung. Durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt sich Ihr steuerpflichtiger Gewinn, der schließlich in die Berechnung der Einkommensteuer einfließt.
Nachdem Ihre Einkünfte und Ausgaben in der Anlage S erfasst wurden, stellt sich die nächste Frage: Müssen Sie auf diese Einnahmen auch Umsatzsteuer erheben? Hier kommt die Kleinunternehmerregelung ins Spiel, die besonders für Autorinnen und Autoren von Bedeutung ist.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Grundsätzlich unterliegen selbstständige Tätigkeiten, wie die von Autorinnen und Autoren, der Umsatzsteuerpflicht. Das bedeutet, dass Sie auf Ihre Einnahmen, einschließlich der Tantiemen, Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen müssen. Doch es gibt eine Ausnahme: Die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Erleichterung für kleinere Unternehmen und Selbstständige. Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, gelten Sie als Kleinunternehmer. Das bedeutet:
- Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
- Sie sind nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.
- Sie zahlen keinen Vorsteuerabzug.
Wann müssen Autorinnen und Autoren Umsatzsteuer erheben?
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen oder Ihre Umsätze die genannten Schwellenwerte überschreiten, sind Sie umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie auf Ihre Einnahmen, einschließlich der Tantiemen, Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen.
Selbstständig oder Gewerbe?
Als Autorin oder Autor stehen Sie vor der Frage, ob Ihre Tätigkeit als selbstständig oder gewerblich eingestuft wird. Diese Unterscheidung ist nicht nur formal, sondern auch steuerlich sehr wichtig, da sie direkte Auswirkungen auf die Art der Besteuerung und die damit verbundenen Pflichten hat.
Selbstständige Tätigkeit als Autor
In den meisten Fällen wird die Tätigkeit von Autorinnen und Autoren als freiberufliche Arbeit eingestuft. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer und müssen auch kein Gewerbe anmelden. Stattdessen sind sie verpflichtet, ihre Einkünfte in der Einkommensteuererklärung über die Anlage S anzugeben. Zu den typischen Merkmalen einer freiberuflichen Tätigkeit gehören:
- Kreative und wissenschaftliche Tätigkeit
- Eigenverantwortlichkeit
- Keine Gewerbesteuer
Gewerbliche Tätigkeit: Wann wird eine Autorentätigkeit zum Gewerbe?
Es gibt jedoch Fälle, in denen die Arbeit einer Autorin oder eines Autors als gewerblich eingestuft wird. Dies ist der Fall, wenn:
- Handelsähnliche Tätigkeiten im Vordergrund stehen: Wenn Sie beispielsweise Bücher oder E-Books nicht nur schreiben, sondern auch aktiv und regelmäßig über eigene Online-Shops oder andere Vertriebswege verkaufen, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen.
- Mischformen vorliegen: Wenn Ihre Tätigkeit sowohl kreative, freiberufliche Anteile als auch gewerbliche Elemente umfasst (zum Beispiel der Betrieb eines eigenen Verlages neben der Autorentätigkeit), kann es passieren, dass die gewerblichen Aktivitäten überwiegen und somit die gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird.
- Regelmäßiger Warenverkauf: Wenn Sie Bücher oder andere Publikationen in größerem Umfang und nicht nur gelegentlich selbst verkaufen, könnte das Finanzamt Ihre Tätigkeit als „handelsähnlich“ und damit als gewerblich einstufen.
Steuerliche Konsequenzen der Einstufung
- Freiberuflich: Als freiberufliche Autorin oder Autor müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen, und Ihre Einkünfte werden nur über die Einkommensteuer versteuert. Sie sind auch nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet oder zur Registrierung bei der IHK.
- Gewerblich: Wird Ihre Tätigkeit als gewerblich eingestuft, müssen Sie ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies zieht die Pflicht zur Zahlung von Gewerbesteuer nach sich, sobald Ihr Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet. Zusätzlich müssen Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden und Mitgliedsbeiträge zahlen.
- Mischformen: Bei einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit kann das Finanzamt eine getrennte Gewinnermittlung verlangen, wobei der gewerbliche Anteil der Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig wird.
Liebhaberei: Wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Autorin oder Autor nebenberuflich ausüben und über einen längeren Zeitraum keinen Gewinn erzielen, könnte das Finanzamt Ihre Tätigkeit als sogenannte „Liebhaberei“ einstufen. Liebhaberei bedeutet, dass keine ernsthafte Absicht besteht, Gewinne zu erzielen. Das bedeutet:
- Keine steuerliche Absetzbarkeit: Verluste aus Liebhaberei sind steuerlich nicht absetzbar. Das bedeutet, dass Sie eventuelle Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnen können, um Ihre Steuerlast zu senken.
- Keine Einkünfteanrechnung: Einnahmen aus einer Tätigkeit, die als Liebhaberei eingestuft wird, werden nicht als steuerpflichtige Einkünfte betrachtet.
Tantiemen und Betriebsausgaben
Neben der Zahlung von Steuern auf Ihre Einnahmen können Sie als selbstständige Autorin oder Autor auch Betriebsausgaben abziehen. Zu diese zählen:
- Buchführungskosten
- Kosten für die Nutzung von Arbeitsräumen
- Marketing- und Werbungskosten
- Kosten für Fachliteratur
Diese Ausgaben reduzieren Ihre steuerpflichtigen Einkünfte und damit die Höhe der fälligen Steuern. Sind Ihre Betriebsausgaben höher als Ihre Betriebseinnahmen, kann zudem ein Verlust entstehen, den Sie in Ihrer EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ausweisen müssen.
Steuerliche Pflichten: Beispiele für die Versteuerung von Tantiemen in der Steuererklärung
Angenommen, Sie sind nebenberuflich als Autorin oder Autor tätig und haben mit Ihrem E-Book im Jahr 5.000 Euro erzielt. Da Ihr Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr liegt und Sie im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten werden, können Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen.
Schritte zur Versteuerung:
- Einnahmen: Ihr gesamtes Einkommen aus der nebenberuflichen Autorentätigkeit beträgt 5.000 Euro.
- Betriebsausgaben: Sie haben betriebliche Ausgaben in Höhe von 1.000 Euro, z. B. für Werbung, technische Ausrüstung, oder Fortbildung.
- Zu versteuernder Betrag: Die Differenz zwischen Ihren Einnahmen und den Betriebsausgaben beträgt 4.000 Euro (5.000 Euro – 1.000 Euro).
Steuerliche Behandlung:
- Keine Umsatzsteuer: Aufgrund der Kleinunternehmerregelung müssen Sie auf Ihre Einnahmen keine Umsatzsteuer erheben und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Das bedeutet, dass Ihre Rechnungen keinen Umsatzsteuerbetrag ausweisen.
- Einkommensteuer: Die verbleibenden 4.000 Euro gelten als Ihr zu versteuernder Gewinn und müssen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) angegeben werden. Dieser Betrag wird mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz versteuert.
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Da Sie als Kleinunternehmer und nebenberuflicher Autor keinen bilanzierten Jahresabschluss vorlegen müssen, reicht eine einfache EÜR aus, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.
Beispiel 2: Hauptberufliche Autorentätigkeit mit vollständiger Steuerpflicht
Betrachten wir nun ein anderes Szenario, in dem Sie hauptberuflich als Autorin oder Autor tätig sind und im Jahr Einnahmen von 50.000 Euro erzielen.
Schritte zur Versteuerung:
- Einnahmen: Ihre gesamten Einnahmen aus der hauptberuflichen Autorentätigkeit betragen 50.000 Euro.
- Betriebsausgaben: Sie haben Betriebsausgaben in Höhe von 10.000 Euro, z. B. für ein professionelles Lektorat, Büromiete und Marketingkosten.
- Zu versteuernder Betrag: Die Differenz zwischen Ihren Einnahmen und den Betriebsausgaben beträgt 40.000 Euro (50.000 Euro – 10.000 Euro).
Steuerliche Behandlung:
- Umsatzsteuer: Da Ihre Einnahmen über der Grenze für die Kleinunternehmerregelung liegen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie auf Ihre Einnahmen Umsatzsteuer erheben müssen. Für Buchverkäufe und E-Books gilt in Deutschland der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Sie müssen also auf Ihre Einnahmen 7 % Umsatzsteuer berechnen und diese im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abführen.
- Einkommensteuer: Der Gewinn von 40.000 Euro wird in Ihrer Einkommensteuererklärung ebenfalls in der Anlage S angegeben. Dieser Gewinn unterliegt der vollen Einkommensteuer, basierend auf Ihrem persönlichen Steuersatz.
- Gewerbesteuer: Da Ihr Gewinn die Gewerbesteuerfreigrenze von 24.500 Euro überschreitet, wird auch Gewerbesteuer fällig. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Hebesatz der Gemeinde, in der Sie tätig sind und beträgt in vielen Gemeinden etwa 3,5 % des über der Freigrenze liegenden Gewinns. Angenommen, der Hebesatz Ihrer Gemeinde beträgt 400 %, dann errechnet sich die Gewerbesteuer wie folgt:
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- Gewerbesteuerpflichtiger Gewinn: 40.000 Euro – 24.500 Euro = 15.500 Euro.
- Gewerbesteuer: 15.500 Euro x 3,5 % x 400 % = 2.170 Euro.
- Buchführungspflicht: Als hauptberufliche Autorin oder Autor, insbesondere bei höheren Einnahmen, sind Sie möglicherweise verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen und einen vollständigen Jahresabschluss zu erstellen, je nach Höhe Ihrer Einnahmen und je nachdem, ob Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler tätig sind.
Steuerliche Herausforderungen für Autorinnen und Autoren
Die Versteuerung von Tantiemen ist komplex und erfordert ein gutes Verständnis der steuerlichen Regelungen. Sie sollten genau prüfen, ob ihre Einkünfte als selbstständig oder gewerblich eingestuft werden und welche steuerlichen Pflichten daraus folgen. Ohne meinen Steuerberater würde ich hier selbst auch nicht genau durchsehen. Noch ein kleiner Tipp am Rande: Wenn Sie hauptberuflich als Autorin oder Autor tätig sind, sollten Sie versuchen, in der Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen zu werden. Über die KSK sind Sie renten-, kranken- und pflegeversichert, wobei Sie nur etwa die Hälfte der Beiträge selbst zahlen müssen. Die andere Hälfte übernimmt die KSK, finanziert unter anderem durch einen Bundeszuschuss.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Tantieme für ein Buch versteuern
Tantiemen sind steuerpflichtig. Sie gelten als Einnahmen aus selbstständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit und unterliegen der Einkommensteuer. Zusätzlich kann Umsatzsteuer anfallen, sofern keine Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) angewendet wird.
Die Höhe der Tantiemen ist vertraglich geregelt und variiert stark.
Typisch sind 5 bis 15 % des Nettoladenpreises bei Verlagsverträgen oder 35 bei 70 % des Verkaufspreises im Selfpublishing (z. B. Amazon KDP, BoD)
Ja, Tantiemen zählen steuerlich als Einkommen. Sie gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) und sind in der Anlage S der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Tantiemen. Die Höhe ist unbegrenzt und hängt ausschließlich von Vertrag, Verkaufszahlen und Preisgestaltung ab. Mit steigenden Einnahmen erhöht sich entsprechend die Steuerbelastung.
Die steuerlich günstigere Variante hängt von Rechtsform, Gesamteinkommen und Zielstruktur ab. Tantiemen sind laufende, einkommensteuerpflichtige Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Gewinnausschüttungen setzen eine Kapitalgesellschaft voraus und unterliegen anderen Steuerarten (z. B. Körperschaftsteuer, Abgeltungsteuer).
Nein. Für Tantiemen gibt es keinen eigenen Freibetrag. Tantiemen sind steuerpflichtige Einnahmen und unterliegen der Einkommensteuer, unabhängig von ihrer Höhe.

Als Senior Texterin und Senior Copywriterin schreibe ich SEO-optimierte Texte für Unternehmen verschiedener Branchen. Außerdem biete ich extra SEO Schulungen und Texter-Schulungen an (SEO Beratung). In meiner Freizeit schreibe ich natürlich auch, bevorzugt Kinderbücher. Und wenn ich nicht am Schreibtisch sitze, genieße ich das Wandern in meiner Heimat, dem Bayerischen Wald.